Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Allgemeines

Die beiden Ausbildungsberufe „Rechtsanwaltsfachangestellte/-r“ (ReFa) und „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r“ (ReNo) sind Ausbildungsberufe im sogenannten dualen System. Das bedeutet, dass es bei diesem System zwei gleichberechtigte Partner gibt: In der Ausbildungskanzlei findet die praktische Ausbildung und in der Berufsschule die theoretische Ausbildung statt.

Von wegen trockene Gesetzestexte! Ausgebildete ReFa oder ReNo sind unverzichtbare Mitarbeiter/-innen einer Anwaltskanzlei und/oder eines Notariats.

Oft sind ReFa und ReNo erste Ansprechpartner für die Mandanten – sie organisieren Termine, führen die Akten, überwachen Fristen und stellen Rechnungen.

Nähere Infos zu den Berufen finden Sie hier

Informationsseite der Bundesrechtsanwaltskammer zum Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/-r

Rechtsanwaltsfachangestellte/-r

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r

Kurzfilm ReFa

Kurzfilm ReNo

Aufgrund des derzeit bestehenden Fachkräftemangels sind die Jobaussichten für ausgebildete ReFa und ReNo ausgesprochen gut.

Nicht nur Kanzleien suchen zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter, auch in großen Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung, Versicherungen, Inkassounternehmen sowie bei Behörden und Gerichten haben ReFa und ReNo derzeit sehr gute Möglichkeiten mit Aufstiegschancen.

Eine Weiterbildung zum/r Rechtsfachwirt/-in oder Notarfachwirt/-in oder ein Studium zum/r Rechtspfleger/in bilden attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten in einem interessanten und zukunftssicheren Beruf – denn „gestorben und gestritten wird immer“!

Inhalte der Ausbildung

Beide Ausbildungen sind anerkannte Ausbildungsberufe, für die eine Ausbildungsdauer von 3 Jahren vorgesehen ist. Bei entsprechender Vorbildung und Leistung kann diese Ausbildungszeit verkürzt werden.

Die Grundlagen für die Ausbildung sind die ReNoPat-Ausbildungsverordnung und der Ausbildungsrahmenplan.

Zuständige Kammer für die Ausbildung ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Um mit der Ausbildung in einem der Rechtsberufe zu starten wird rechtlich keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben, allerdings verlangen viele Ausbildungskanzleien mindestens einen guten Mittleren Abschluss oder Fachhochschulreife. Insbesondere auf gute Deutschkenntnisse wird großen Wert gelegt.

Die Prüfung

Die Prüfungen werden gemäß der Prüfungsordnung vor der Rechtsanwaltskammer Frankfurt abgelegt.

Bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr – meist Anfang September – legen die Azubis dieser Ausbildungsberufe eine Zwischenprüfung ab. Diese besteht aus zwei jeweils 60-minütigen schriftlichen Prüfungsteilen (Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung).

Am Ende der Ausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Diese besteht aus den schriftlichen Prüfungsteilen

  • Rechtsanwendung
  • Vergütung und Kosten
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen findet ein fallbezogenes Fachgespräch im Prüfungsgebiet Mandanten- (und Beteiligten-) Betreuung statt.

Anmeldung

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen haben, müssen Sie sich nicht an der Friedrich-List-Schule anmelden. Die Kanzlei meldet Sie als Schüler/-in an. Wir lassen Ihnen rechtzeitig den Termin der Einschulung über Ihre Kanzlei zukommen.

Ausbildung an der Friedrich-List-Schule Darmstadt

An der Friedrich-List-Schule in Darmstadt hat die Ausbildung in den Rechtsberufen lange Tradition. Bereits die Rechtsanwaltsgehilf/-innen (so hieß der Ausbildungsberuf bis 1994) gingen bei uns zur Berufsschule.

Unser erfahrenes Team aus Pädagogen wird dabei von Jurist/-innen und Kanzleimitarbeiter/-innen aus der Praxis verstärkt.

Auch die Auszubildenden in den verwandten Rechtsberufen „Patentanwaltsfachangestellte/-r“ und „Notarfachangestellte/-r“ besuchen im ersten Ausbildungsjahr bei uns die Berufsschule, bevor sie zur berufsspezifischen, weiteren schulischen Ausbildung nach München bzw. Frankfurt wechseln.

Im ersten Ausbildungsjahr werden alle vier Rechtsberufe gemeinsam unterrichtet. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine teilweise Differenzierung zwischen ReFa und ReNo.

Die Friedrich-List-Schule Darmstadt bietet zusätzlich zu dem normalen berufsbezogenen Unterricht:

  • In allen drei Ausbildungsjahren zwei Stunden pro Woche Fachpraxisunterricht am PC, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sogar mit zwei Lehrkräften gemeinsam, um fachliche und anwendungsbezogene Aspekte zu integrieren.
  • berufsbezogenen Deutsch-Unterricht
  • berufsbezogenen Englisch-Unterricht
  • Strafrecht (als Wahlpflichtfach für ReFa)
  • Workshop Kanzleisoftware im zweiten Ausbildungsjahr
  • Vorbereitung auf die Abschlussprüfung durch eine Intensiv-Lernwoche im dritten Ausbildungsjahr
  • Notariatsunterricht für ReFa für die „Erweiterungsprüfung Notariat“
  • Bildungsabschlüsse: Während der Ausbildung haben die Auszubildenden unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit folgende Bildungsabschlüsse zusätzlich zum Berufsabschluss zu erreichen:
    • Hauptschulabschluss
    • Mittlere Reife
    • allgemeine Fachhochschulreife.
  • freundliche, motivierte und engagierte Lehrer/-innen
  • Die Friedrich-List-Schule legt neben der Vermittlung der wichtigen Inhalte für die Prüfung auch besonderen Wert auf die Unterstützung der Auszubildenden in verschiedenen Lebenssituationen. Aus diesem Grund gibt es ein Beratungsteam, das die Auszubildenden auch in schwierigen Situationen (z. B. bei Unzufriedenheit mit dem Betrieb, privaten Problemen) unterstützen kann. Das gesamte Beratungsangebot der Friedrich-List-Schule finden Sie hier: Das Beratungsteam | Friedrich-List-Schule Darmstadt (fls-da.de)
  • Erwerb überfachlicher Kompetenzen durch Ehrenamt und soziales Engagement: So können sich Auszubildende an unserer Schule zum/ zur Schulsanitäter/-in ausbilden lassen. Sie sichern dann die Erste-Hilfe-Versorgung an unserer Schule und tragen zu einem angenehmen Schulklima bei. Gerade Ihre personalen und sozialen Kompetenzen werden hier gefordert und gefördert. Als Ersthelfer/-in können Sie dann auch in der Ausbildungsbehörde berücksichtigt und eingesetzt werden.
  • Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, an dem Projekt „Erasmus+“ teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um ein Projekt, das über die EU gefördert wird und den Auszubildenden ein vier- bis sechs-monatiges Praktikum im Ausland ermöglicht. Die Friedrich-List-Schule übernimmt die Koordination dieses Projekts für ganz Hessen. Sie haben also die Ansprechpersonen direkt vor Ort.

Erlangen eines höherwertigen Schulabschlusses

Das Absolvieren einer zwei- oder dreijährigen Berufsausbildung ermöglicht Ihnen den Erwerb des nächsthöheren, allgemeinbildenden Schulabschlusses (Hauptschulabschluss, Mittlerer Abschluss oder Fachhochschulreife).

Ausbildungsplatzsuche

Ausschreibungen für Ausbildungsplätze finden Sie beispielsweise auf der Homepage der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur-darmstadt.de) oder beim Stellenmarkt Ausbildung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt.

Informationen für Ausbildungsbetriebe

Berufsbild: Rechtsanwaltsfachangestellte & Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Als Ihr Partner in der dualen Ausbildung übernehmen wir den theoretischen Teil der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz in den beiden Ausbildungsberufen „Rechtsanwaltsfachangestellte/-r“ (ReFa) und „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r“ (ReNo).

Auch die Auszubildenden in den verwandten Rechtsberufen „Patentanwaltsfachangestellte/-r“ und „Notarfachangestellte/-r“ besuchen im ersten Ausbildungsjahr bei uns die Berufsschule, bevor sie zur berufsspezifischen weiteren schulischen Ausbildung nach München bzw. Frankfurt wechseln.

Wir unterrichten die Auszubildenden nach dem Rahmenlehrplan in den vierzehn Lernfeldern im Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte/-r“, beziehungsweise in den sechzehn Lernfeldern im Beruf „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r“ des Rahmenlehrplans. Den Rahmenlehrplan in gültiger Fassung der Kultusministerkonferenz finden Sie hier.

Die Ausbildung an der Friedrich-List-Schule Darmstadt

Das bieten wir Ihnen als zuverlässiger Partner in der Berufsausbildung:

  • freundliche, motivierte und engagierte Lehrer/innen, verstärkt durch Jurist*innen und Kanzleimitarbeiter*innen aus der Praxis
  • Ausbilderarbeitskreis: Hier haben Sie als Ausbilder/-in die Möglichkeit mit den Lehrer/-innen zu sprechen und sich über die Leistungen der Auszubildenden in einem persönlichen Gespräch auszutauschen. Sie erhalten von uns Informationen rund um die Ausbildung, aber wir informieren Sie auch über Neuigkeiten der Ausbildung.
  • Elternabend mit Elternsprechtag für minderjährige Auszubildende
  • enge Zusammenarbeit in Bezug auf Fehlzeiten und Leistungsprobleme
  • In allen drei Ausbildungsjahren 2 Stunden pro Woche Fachpraxisunterricht am PC, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sogar mit zwei Lehrkräften gemeinsam, um fachliche und anwendungsbezogene Aspekte zu integrieren
  • berufsbezogenen Deutsch-Unterricht
  • berufsbezogenen Englisch-Unterricht
  • Strafrecht (als Wahlpflichtfach für ReFa)
  • Workshop Kanzleisoftware im zweiten Ausbildungsjahr
  • Vorbereitung auf die Abschlussprüfung durch eine Intensiv-Lernwoche im dritten Ausbildungsjahr
  • Notariatsunterricht für ReFa für die „Erweiterungsprüfung Notariat“
  • Einen Partner der Berufsausbildung der sich als lernendes System versteht und sich stetig weiterentwickelt. Derzeit arbeiten wir unter anderem an einem Medienkonzept und entwickeln weitere neue Konzepte, Maßnahmen und Programme für eine gelungene theoretische Qualifizierung im jeweiligen Berufsbild.
  • Erwerb überfachlicher Kompetenzen durch Ehrenamt und soziales Engagement: So können sich Auszubildende an unserer Schule zum/ zur Schulsanitäter/ -in ausbilden lassen. Sie sichern dann die Erste-Hilfe-Versorgung an unserer Schule und tragen zu einem angenehmen Schulklima bei. Gerade ihre personalen und sozialen Kompetenzen werden hier gefordert und gefördert. Als Ersthelfer/ -in können Sie dann auch in der Ausbildungsbehörde berücksichtigt und eingesetzt werden.
  • Ihre Auszubildenden haben die Möglichkeit weitere Abschlüsse (z. B. allgemeine Fachhochschulreife) neben dem Berufsschulabschluss zu erreichen.

Prüfung und Prüfungsmodalitäten

Die Prüfungen werden gemäß der Prüfungsordnung vor der Rechtsanwaltskammer Frankfurt abgelegt.

Bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr – meist Anfang September – legen die Azubis dieser Ausbildungsberufe eine Zwischenprüfung ab. Diese besteht aus zwei jeweils 60-minütigen schriftlichen Prüfungsteilen (Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung). Diese gibt eine Rückmeldung zum Kenntnis- und Leistungsstand.

Am Ende der Ausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Diese besteht aus den schriftlichen Prüfungsteilen

  • Rechtsanwendung
  • Vergütung und Kosten
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen findet ein fallbezogenes Fachgespräch im Prüfungsgebiet Mandanten- (und Beteiligten-) Betreuung statt.

 Verkürzung der Ausbildung

  • Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:

Erbringt ein/e Auszubildende/r überdurchschnittliche Leistungen in der Ausbildungskanzlei und in der Berufsschule, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. Durch diesen Antrag können die Auszubildenden vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Die vorzeitige Zulassung führt jedoch nicht zu einer Vertragsverkürzung, das Ausbildungsverhältnis endet erst mit Bestehen der Abschlussprüfung. Wird diese nicht bestanden, läuft der Berufsausbildungsvertrag wie vorgesehen weiter.

  • Verkürzung der Ausbildungszeit

Bereits zu Beginn der Ausbildung ist es möglich, auf gemeinsamen Antrag von Ausbilder und Auszubildenden bei der RAK, die Ausbildungszeit auf zwei Jahre zu verkürzen, sofern der Auszubildende über Hochschul- oder Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss verfügt und die Ausbildung spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Ausbildungsjahres beginnt.

Für den schulischen Teil der Berufsausbildung wird der/die Auszubildende in das zweite Ausbildungsjahr eingeschult.

Anmelde- und Zulassungsverfahren an der Friedrich-List-Schule Darmstadt

  • Sie melden die Auszubildenden bis 14 Tage vor Schulbeginn mithilfe unseres Anmeldeformulars an.

Dabei haben Sie die Möglichkeit „Wünsche“ anzugeben. Zum Beispiel bevorzugte Unterrichtstage oder wenn Sie mehrere Auszubildenden haben, dass diese in eine Klasse eingeteilt werden.

  • In der letzten Woche vor Schulbeginn legen wir die Klasseneinteilung fest. Dabei werden die Vertragsdauer und die angegebenen Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • Einschulung: Nach der Anmeldung erhalten Sie als Ausbilder-/in eine schriftliche Information von uns, um welche Uhrzeit und in welchem Raum die Einschulung ihrer Auszubildenden stattfindet. Die Einschulung findet immer am ersten Tag nach den Sommerferien statt. An diesem Tag und an den ersten Berufsschultagen erfolgt eine grundlegende Einführung in die wichtigsten Aspekte der Ausbildung an unserer Schule.
  • Ihre Auszubildenden sollten folgende Unterlagen zum Einschulungstag mitbringen:
    • eine Kopie des Ausbildungsvertrags
    • vollständige Adresse und Kontaktdaten des Betriebs (auch die E-Mail-Adresse des/der Ausbilder/-in
    • Personalausweis
    • einen Stift und Schreibpapier

Ihre Ansprechpersonen an der Friedrich-List-Schule

Abteilungsleiterin: Meike Stüve-Heise

Meike.Stueve-Heise@fls-da.de

Ausbildungsbeauftragte Berufe der Rechtspflege: Cordula Wild

Cordula.Wild@fls-da.de

Sekretariat der Friedrich-List-Schule Darmstadt:

friedrich-list-schule@darmstadt.de

 Wir freuen uns auf Sie!