Hauptschulabschluss

Erwerb gleichwertiger Abschlüsse

Ohne Abschluss / mit dem berufsorientierten Abschluss der Förderschule zum Hauptschulabschluss


Sie haben die Schule bisher ohne Abschluss verlassen oder Sie haben den berufsorientierten Abschluss der Förderschule erhalten und möchten nun den Hauptschulabschluss erwerben? Die einzige Vor­aussetzung, die Sie hierfür gemäß § 8 BSO (Verordnung über die Berufsschule) erfüllen müssen, ist der erfolgreiche Besuch der Berufsschule im Rahmen einer zwei- oder drei­jährigen Ausbildung. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule wird dem Hauptschul­abschluss gleichgestellt. Bitte informieren Sie Ihre Klassenleitung über den Gleichstellungs­wunsch.