Hauptschulabschluss
Erwerb gleichwertiger Abschlüsse
Ohne Abschluss / mit dem berufsorientierten Abschluss der Förderschule zum Hauptschulabschluss
Sie haben die Schule bisher ohne Abschluss verlassen oder Sie haben den berufsorientierten Abschluss der Förderschule erhalten und möchten nun den Hauptschulabschluss erwerben? Die einzige Voraussetzung, die Sie hierfür gemäß § 8 BSO (Verordnung über die Berufsschule) erfüllen müssen, ist der erfolgreiche Besuch der Berufsschule im Rahmen einer zwei- oder dreijährigen Ausbildung. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule wird dem Hauptschulabschluss gleichgestellt. Bitte informieren Sie Ihre Klassenleitung über den Gleichstellungswunsch.