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Berufsausbildung in Bewegung – was sich 2026 ändert

Ab August 2026 fällt die sogenannte Altkreis-Regelung weg – eine jahrzehntelange Vereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zur wohnortnahen Beschulung von Auszubildenden.

Das bedeutet konkret: Jugendliche z. B. aus den Gemeinden Weiterstadt, Pfungstadt, Griesheim, Bickenbach oder Alsbach-Hähnlein, die ihre Ausbildung in einem dort gelegenen Betrieb beginnen, werden künftig der Landrat-Gruber-Schule (LGS) in Dieburg zugewiesen – sofern dort ihr Ausbildungsberuf angeboten wird. An den Darmstädter Berufsschulen dürfen sie dann nicht mehr automatisch aufgenommen werden.

Für die Friedrich-List-Schule hat dies spürbare Auswirkungen. Besonders betroffen sind die Ausbildungsberufe Kaufleute für Büromanagement, Kaufleute im Einzelhandel sowie Verkäuferinnen und Verkäufer – unsere Einschulungszahlen werden sinken. Bewährte und gemeinsam mit der IHK entwickelte Kooperationsprojekte wie das „3-in-1“-Modell (Ausbildung zum Einzelhandelskauffrau/-mann und Handelsfachwirt und Ausbildereignungsprüfung in einer Ausbildung) sind für diese Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe grundsätzlich nicht mehr möglich. Lange Fahrtzeiten gehen zu Lasten der Ausbildungsbetriebe, der Auszubildenden und damit der Ausbildungsbereitschaft/Fachkräftenachwuchs.

Was tun? Ausbildungsbetriebe können Gestattungsanträge beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt stellen, um ihre Auszubildenden weiterhin an einer Berufsschule in Darmstadt (z. B. Friedrich-List-Schule) unterrichten zu lassen. Da die Aufkündigung der bisherigen Regelung ausschließlich eine politische Entscheidung des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist, könnten die Betriebe darauf einwirken, dass eine neue, sinnvoll gestaltete Vereinbarung zum 01.08.2026 getroffen wird. Ich hoffe, dass Stadt und Landkreis eine neue, tragfähige Vereinbarung finden – im Sinne der Auszubildenden, der Betriebe und der Zukunft der Fachkräftesicherung in Südhessen.

Norbert Leist

Schulleiter


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