Die Schulordnung der Friedrich-List-Schule
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir möchten Ihnen gerne so viele Freiheiten geben wie möglich und vertrauen darauf, dass Sie sich angemessen verhalten. Dennoch bedarf es wie überall, wo viele Menschen zusammenkommen, gewisser Regeln, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Mit der Unterschrift unter diese Schulordnung verpflichten Sie sich, diese Regeln an allen Standorten der Friedrich-List-Schule einzuhalten und sich für die friedliche Lösung von Konflikten einzusetzen.
Herzliche Grüße
die Schulleitung und das gesamte Kollegium der FLS

1. Hausrecht
Das Hausrecht übt der Schulleiter oder seine Vertretung aus.
Den Anordnungen der aufsichtsführenden Personen, Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (Sekretärinnen, Hausmeister, Sozialpädagogen/-in, Security-Dienst und Hausverwaltung) ist Folge zu leisten.
Für besondere Aktionen auf dem Schulgelände sowie für die Veröffentlichung von Plakaten und Ähnlichem muss im Vorfeld eine Genehmigung eingeholt werden.
2. Unterrichtszeiten und Pausenregelungen, Öffnungszeiten Sekretariat
Die Unterrichtszeiten und Pausen an der FLS sind wie folgt geregelt:

Erscheint eine Lehrkraft nicht zum festgesetzten Unterrichtsbeginn, so meldet die Klassensprecherin/der Klassensprecher oder eine Vertretung dies nach 10 Minuten im Sekretariat!
Wir bitten Sie, Gespräche mit der Schulleitung über das Sekretariat anzumelden.
Das Sekretariat ist von 07:00 bis 15:00 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr besetzt.
Für Schülerinnen und Schüler hat das Sekretariat folgende Öffnungszeiten:
vor dem Unterricht 07:30 – 08:00 Uhr
1. Pause 09:30 – 09:45 Uhr
2. Pause 11:15 – 11:30 Uhr
3. Pause 13:00 – 13:30 Uhr
3. Verhaltensregeln
Wir möchten Sie freundlich bitten:
- fair, rücksichtsvoll, respektvoll und kompromissbereit miteinander umzugehen,
- evtl. auftretende Konflikte demokratisch und gewaltfrei zu lösen,
- pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und unnötige Störungen beim Lernen zu vermeiden,
- die entsprechenden Unterrichtsmaterialien immer dabei zu haben,
- während des Unterrichts das Essen grundsätzlich zu unterlassen.
Trinken ist in allen Räumen mit Ausnahme reiner PC-Räume gestattet! - die Schule (Räume, Flure, Treppenhäuser und insbesondere auch die Toiletten) sauber zu halten,
- Müll in die bereitstehenden Mülleimer zu entsorgen,
- keine Gegenstände aus dem Fenster zu werfen,
- nicht auf den Fensterbänken zu sitzen,
- auf den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln zu verzichten,
- im gesamten Schulbereich aus rechtlichen, gesundheitlichen und lüftungstechnischen Gründen das strikte Rauchverbot einzuhalten,
- dafür Sorge zu tragen, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art wie z. B. Waffen, Feuerwerkskörper, Chemikalien nicht in die Schule mitgebracht werden. (Ein Zuwiderhandeln kann zum Schulverweis führen.)
4. Handy-Gebrauch
Während des Unterrichts besteht grundsätzlich Handy-Verbot (inkl. Smartwatch) für alle Schüler/-innen, es sei denn die Handynutzung wird von der Lehrkraft für unterrichtliche Zwecke ausdrücklich erlaubt. Handys dürfen in der Schule nicht geladen werden. Lehrkräfte und der Schulsanitätsdienst dürfen Handys für schulische Zwecke und in Notfallsituationen benutzen.
Während der Pausen und in Freistunden ist der Gebrauch von Handys/Smartwatches erlaubt, muss aber rücksichtsvoll sein, das heißt leise und zurückhaltend. Vermeiden Sie also bitte lautstarkes Telefonieren und das für Dritte hörbare Abspielen von Musik oder ähnlichem!
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln zum angemessenen Gebrauch des Handys hat die Lehrkraft das Recht, das Handy bis zum Ende der Unterrichtsstunde oder bis zum Ende des Unterrichtstages einzuziehen bzw. im Sekretariat oder bei der Schulleitung zu hinterlegen. Die Entscheidung hierüber trifft die Lehrkraft. Bei mehrfachem Verstoß können zusätzlich die Eltern bzw. der Betrieb eingeschaltet werden.
Verboten ist das Fotografieren und Filmen von Personen im Unterricht sowie auf dem gesamten Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis! Ein Verstoß gegen dieses Verbot bedeutet eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung (Anzeige bei der Polizei) führen.
5. Schulgelände
Die FLS in der Hilpertstraße verfügt über drei Eingänge mit Treppenhäusern. Der Haupteingang befindet sich auf der rechten Seite des Eingangsportals. Der 2. Eingang befindet sich direkt hinter dem Besucher-parkplatz. Hier gibt es einen kleinen Aufzug, der nur für die Beförderung von Lasten und Personen mit Beeinträchtigungen gedacht ist. Der 3. Eingang ist hinter dem Gebäude über den Pausenhof der FLS zu erreichen. Bitte benutzen Sie jeweils das Treppenhaus, das Ihrem Unterrichtsraum am nächsten ist!
Ein Aufenthalt in den angrenzenden Gebäudeteilen, z. B. dem Foyer im Erdgeschoss oder den Durchgangsflächen der einzelnen Geschosse, ist nicht gestattet. Ausnahme ist hier die Nutzung der Toilettenanlagen im Erdgeschoss des Eingangsbereiches, die wir mitbenutzen dürfen. Hier befindet sich auch die Behindertentoilette.
In den Pausen sollten als Aufenthaltsbereich nur die Klassen- und Aufenthaltsräume der FLS sowie der Pausenhof hinter dem Gebäude (zu erreichen über das 3. Treppenhaus) genutzt werden.
6. Rauchverbot
Gemäß Hessischem Schulgesetz, Erster Teil, § 3, Abs. 9 ist das Rauchen im Schulgebäude und allen angrenzenden Gebäuden nicht gestattet. Dies gilt auch für das Rauchen von E‑Zigaretten und Shishas. Rauchen ist nur im Pausenhof der FLS (auf der Rückseite des Gebäudes) erlaubt. Die Zigarettenabfälle sind unbedingt in den dafür vorgesehenen Aschebehältern zu entsorgen. Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Rauchen für Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten!
7. Umgang mit der Ausstattung der Schule
Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (z. B. Bücher) und die räumliche Ausstattung (Mobiliar, Tafeln, Smartboards, PC, Beamer, Drucker …) werden pfleglich behandelt. Dies gilt auch für die Wände, Fenster, Fensterbänke, Türen, Toiletten und den Aufzug. Falls eine Beschädigung festgestellt wird, ist dies umgehend im Sekretariat oder einer Lehrkraft zu melden. Für mutwillige Beschädigungen (Beschmieren, Bemalen, Zerstören und Ähnliches) haften die Schülerin/der Schüler bzw. seine/ihre Erziehungsberechtigten in vollem Umfang. Grundsätzlich gilt das Gleiche für die EDV-Ausstattung.
8. Versicherungsschutz
Unfälle innerhalb des Schulgebäudes, auf dem Schulgelände, auf dem direkten Schulweg, auf dem Weg zur Sporthalle und bei allen schulischen Veranstaltungen sind versichert und unverzüglich im Sekretariat zu melden. Abhanden gekommene Gegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Diebstähle sind unverzüglich der Schulleitung zu melden.
9. Parkplätze
Den Schüler/-innen und Mitarbeiter/-innen stehen an unserem Standort Hilpertstraße keine Parkplätze zur Verfügung. Wir bitten Sie daher, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. In unmittelbarer Nähe jedes Standortes befinden sich Haltestellen (Hilpertstraße: K-Bus „Hilpertstraße“, BSZN: Straßenbahn 5 „Darmstadt Nordbad“).
Lehrkräfte und Schüler/-innen mit Anspruch auf einen Behindertenparkplatz melden sich bitte im Sekretariat.
10. Entschuldigungen bei Fehlzeiten
Falls eine Schülerin/ein Schüler krank ist oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist das Fehlen mit Angabe eines Grundes schriftlich zu entschuldigen. Die Angabe „wegen Krankheit“ reicht dabei nicht aus.
Folgende Fristen sind dabei einzuhalten:
Vollzeitschüler/-innen: Vorlage der Entschuldigung nach spätestens einer Unterrichtswoche, Teilzeitschüler/-innen: Vorlage der Entschuldigung oder des Attests nach spätestens einer Woche, wobei diese vom Ausbildungsbetrieb durch Stempel und Unterschrift zur Kenntnis genommen werden muss. Im Falle einer längeren Krankheit wird die Schule vom Ausbildungsbetrieb informiert.
Bei minderjährigen Schüler/-innen muss die Entschuldigung von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein.
Weiterhin gelten in Bezug auf Fehlzeiten die folgenden Regelungen:
- Die Klassenleitung kann die Vorlage eines ärztlichen/amtsärztlichen Attestes verlangen.
- Für Befreiungen vom Sportunterricht ist ab der 13. Krankheitswoche ein amtsärztliches Attest erforderlich.
- Das Nachschreiben, einer durch Krankheit versäumten Klassenarbeit, ist nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Der Nachschreibetermin wird individuell festgelegt und kann auch auf einem Samstag liegen.
- Arzt- und andere persönliche Termine müssen nach Möglichkeit so vereinbart werden, dass kein Unterricht ausfällt.
- Die Anerkennung einer Entschuldigung erfolgt allein durch die Schule. Wird eine Fehlzeit nicht rechtzeitig entschuldigt oder der Entschuldigungsgrund von der Schule nicht anerkannt, so wird dies im Zeugnis als unentschuldigt vermerkt. Über gut begründete Ausnahmen entscheidet die Klassenleitung.
- Bei unentschuldigten Fehlzeiten kann Nachholunterricht angesetzt werden.
- Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitberufsschule möglich. In den Vollzeitschulformen besteht die Möglichkeit zum Schulverweis, wenn die Schülerin/der Schüler im Verlauf von sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen mindestens sechs Unterrichtstage unentschuldigt gefehlt hat und er/sie nicht der erweiterten Vollzeitschulpflicht unterliegt.
- Fehltage und Zuspätkommen/früheres Gehen werden im Zeugnis unter Angabe der Gesamtfehlzeiten vermerkt.
Darüber hinaus gelten die Vorschriften der einzelnen Abteilungen oder Schulformen.
11. Beurlaubungen/Freistellungen aus privaten oder betrieblichen Gründen
Beurlaubungen können nur nach vorherigem Antrag erfolgen. Der Antrag muss bei mindestens eintägiger Beurlaubung (auch bei Bildungsurlaub) grundsätzlich 14 Tage vor dem Termin, bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten, bei Berufsschülerinnen/-schülern der Kenntnisvermerk des Ausbildungsbetriebes erforderlich. Bei Berufsschülerinnen/-schülern bedeutet die Beurlaubung durch den Ausbildungsbetrieb nicht auch automatisch die Beurlaubung durch die Schule.
Die Schule kann für den durch die Beurlaubung versäumten Unterricht Nachholunterricht ansetzen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch den Schulleiter möglich. Für einzelne Unterrichtsstunden beurlaubt die unterrichtende Lehrkraft, sonst der/die Klassenlehrer/-in bzw. die Schulleitung.
12. Nutzungsordnung für Computereinrichtungen an der FLS
Bestandteil dieser Hausordnung ist die Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der Friedrich-List-Schule Darmstadt in der jeweils gültigen Fassung.