Fachpraktiker/-innen für Bürokommunikation

Dualer Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung

Allgemeines

Die dreijährige Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Bürokommunikation ist eine duale Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung. Die ist im §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Sinne des §2SGBIX geregelt.

Die Fachpraktikerregelungen im Bereich Bürokommunikation wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit Verbänden, die die Interessen Behinderter vertreten, erarbeitet. Die Ausbildungsregelungen orientieren sich dabei an den Inhalten des zwei- bzw. dreijährigen Branchenberufs „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“. Die Breite dieses Berufsbildes wird im Fachpraktikerberuf aufrechterhalten, lediglich das Anforderungsniveau ist auf die besonderen Belange von Auszubildenden mit Behinderung abgestellt und weist eine etwas geringere Komplexität auf.

Ziel der Ausbildung ist der Erwerb einer beruflichen Handlungskompetenz für kaufmännisch-administrative Tätigkeiten in modernen Büroorganisationen. Sie endet mit den zentral erstellten schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer Darmstadt.

Inhalte der Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen

Die Feststellung, dass Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung für behinderte Menschen erfordert, soll auf der Grundlage einer differenzierten Eignungsuntersuchung erfolgen. Sie wird derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit – unter Berücksichtigung der Gutachten ihrer Fachdienste und von Stellungnahmen der abgebenden Schule, gegebenenfalls unter Beteiligung von dafür geeigneten Fachleuten (u. a. Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Pädagogen/Pädagoginnen, Behindertenberater/Behindertenberaterinnen) aus der Rehabilitation bzw. unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung – durchgeführt. Das heißt:

Die Agentur für Arbeit (Reha-Abteilung) entscheidet, wer sich für die Ausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker für Bürokommunikation eignet und gefördert wird. Interessenten wenden sich also bitte zuerst an ihre zuständige Agentur für Arbeit, die dann alle weiteren Schritte einleitet.

Bei Reha-Ausbildungen sind für Kreisangehörige zwei Behörden einzuschalten: Die Kreisagentur und die Bundesagentur, denn nur die Bundesagentur ist Träger der Reha-Maßnahmen. Die Akte muss ggf. von der Kreisagentur an die Bundesagentur geleitet werden.

Gegenstand der Berufsausbildung

Neben der Ausbildung im Betrieb erhalten die Auszubildenden zwei Tage die Woche Berufsschulunterricht mit insgesamt 12 Wochenstunden. Grundlage für diese Ausbildung an der Berufsschule ist ein handlungsorientiertes Konzept mit 12 Lernfeldern, die sich aus dem Gegenstand des Berufsbildes und dessen Arbeitsschwerpunkten ableiten:

  • Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
  • Aufgaben in der Personalverwaltung
  • Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen (niederschwellige Aufgaben der kfm. Steuerung und Kontrolle)
  • Aufgaben in der Materialwirtschaft,
  • Interne Dienste (Post, Registratur).

Erwerb zusätzlicher Abschlüsse

Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation kann auch ohne Schulabschluss begonnen werden. Wird die Ausbildung erfolgreich durchlaufen, erhält der Absolvent/die Absolventin einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss.

Der zusätzliche Abschluss der Mittleren Reife ist möglich, wenn der Hauptschulabschluss bereits vorliegt und die Kriterien des Paragrafen 9 der jeweils geltenden „Verordnung über die Berufsschule“ erfüllt werden. (Die Verordnung ist zu finden im „Hessischen Bildungsserver“, Pfad: http://dms.bildung.hessen.de – Schule – Schulformen und –stufen – Berufliche Bildung – Rechtsgrundlagen – Rechtsgrundlagen des beruflichen Schulwesens – Rechtsgrundlagen der beruflichen Schulformen – Berufsschule).

Ausbildung in dualer Form

Die Ausbildung findet überwiegend bei Bildungsträgern statt, da an die Eignung der Ausbilder besondere sozialpädagogische Voraussetzungen geknüpft sind. Teilweise sind die Auszubildenden aber auch in regulären Ausbildungsbetrieben beschäftigt. Im Fall der Friedrich-List-Schule wird der betriebliche Teil der Ausbildung von F+U Rhein-Main-Neckar GmbH Darmstadt vermittelt, wo die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer Übungsfirma ausgebildet werden. Zusätzlich werden die Auszubildenden in verschiedenen Praktika betreut. Zudem wird betrieblicher Unterricht erteilt.

Die Ausbildung kann aber auch durch einen regulären Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, sofern diese Betriebe die besonderen Anforderungen, die an die Ausbilder/-innen zu stellen sind, erfüllen.

Anforderungen an die Ausbildungsstätte

Allgemeine Anforderungen

Zunächst gelten die allgemeinen Kriterien für Ausbildungsstätten gemäß § 27 BBiG. Zudem muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.

Es müssen ausreichend Ausbilderinnen/Ausbilder zur Verfügung stehen (Ausbilderschlüssel von höchstens eins zu acht).

Zudem sollten den Auszubildenden die Möglichkeit eines Betriebsunterrichts/einer überbetrieblichen Unterweisung gegeben werden.

Anforderungen an die Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen

  1. Ausbilder/Ausbilderinnen, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG tätig werden, müssen neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen sowie der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO u. a.) sowie eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung nachweisen.
  2. Ausbilder/Ausbilderinnen in Betrieben und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA-Qualifikation) nachweisen, die in einem Qualifizierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt wird und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken:

    – Reflexion der betrieblichen Ausbildungspraxis
    – Psychologie
    – Pädagogik, Didaktik
    – Rehabilitationskunde
    – Interdisziplinäre Projektarbeit
    – Arbeitskunde/Arbeitspädagogik
    – Recht
    – Medizin.

Im Zuge der Umsetzung fällt z. B. die Aufgabe einen personenbezogenen Förderplan zu erstellen, der die spezifische Behinderung berücksichtigt, den Ausbildenden zu. Der personenbezogene Förderplan dient in erster Linie der Entwicklung der/des Betroffenen und kann als Abstimmungsinstrument mit der Berufsschule und anderen Beteiligten fungieren.

Der Nachweis einer rehabilitationsspezifischen Zusatzqualifikation betrieblicher Ausbilder nach § 6 Absatz 3 Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO des BIBB-Hauptausschusses ist ebenso erfüllt, wenn der Ausbildungsbetrieb durch Beteiligung geeigneter Externer sicherstellt, dass den behinderungsbedingten Anforderungen der Auszubildenden Rechnung getragen wird. Dies gilt als erfüllt, wenn

  1. a) die betriebliche Ausbildung durch eine geeignete Bildungseinrichtung, die rehabilitationsspezifische Maßnahmen durchführt, begleitet wird oder
  2. b) die Auszubildenden durch Maßnahmen zur begleiteten betrieblichen Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf nach § 117 Abs. 1 Nr. 1 b SGB III (bbA) unterstützt werden, oder
  3. c) ein Berufseinstiegsbegleiter nach § 49 SGB III einen Absolventen einer Förderschule weiterhin im Betrieb betreut, oder
  4. d) ein Integrationsfachdienst nach § 109 SGB IX die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher begleitet. Ausbilderinnen/Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifikationen gemäß Pkt. 2 nachzuweisen.

Ausbilderinnen/Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifikationen nachzuweisen. Die Anforderungen an Ausbilderinnen/Ausbilder gelten als erfüllt, wenn die behindertenspezifischen Zusatzqualifikationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.

Welche finanziellen Leistungen können gewährt werden?

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (beruf­liche Rehabilitation) umfassen Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, wie z. B.

  • Diagnose- und Eignungsfeststellungsverfahren
  • berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung)
  • Spezielle Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Zuschüsse an Arbeitgeber
  • Technische Arbeitshilfen
  • Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.

Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben können durchgeführt werden

  • in Betrieben
  • in außerbetrieblichen Einrichtungen und
  • soweit individuell erforderlich in besonderen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Gleiches gilt, wenn eine Behinderung mit den genannten beruflichen Folgen droht, d. h. konkret absehbar ist. Ob bei Ihnen diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Soweit die gesundheitlichen Einschränkungen für die Beratungsfachkraft nicht erkennbar oder durch Fachgutachten ausreichend nachgewiesen sind, wird die Beratungsfachkraft die Fachdienste der Agentur für Arbeit, d. h. den Ärztlichen Dienst und/oder den Berufspsychologischen Service, für die Feststellung einschalten. Soweit die Erkenntnisse der Beratungsfachkräfte und der Fachdienste der BA (Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service, technischer Beratungsdienst) für eine angemessene Beurteilung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit nicht ausreichen, können spezielle Angebote zur individuellen Diagnostik (z. B. Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung) genutzt werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können speziell für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen folgende besondere Leistungen erhalten:

  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung:
    Für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder zu einer vergleichbaren Vergütung erhalten, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht möglich ist.
  • Arbeitshilfen im Betrieb:
    Es können Aufwendungen gefördert werden, die für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes zusätzlich erforderlich sind. Hierzu zählen auch die erforderlichen Umbauten (z. B. Auffahrtrampen, sanitäre Einrichtungen).
  • Befristete Probebeschäftigung:
    Kosten, die einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber durch eine befristete Probebeschäftigung eines Menschen mit Behinderungen entstehen, können erstattet werden.

Ist wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Eingliederungserfolges die Teilnahme an einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Bildungsmaßnahme oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation notwendig, erbringt die Bundesagentur für Arbeit besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:

  • Kraftfahrzeughilfe:
    Diese umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und für eine Fahrerlaubnis. Anstelle dieser Leistungen können in besonderen Fällen Beförderungskosten übernommen werden.
  • Kosten für nichtorthopädische Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die für die Berufsausübung oder für die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme erforderlich sind.
  • Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, wenn Sie eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung haben und diese Hilfe benötigen.

Bei Teilnahme an einer Maßnahme können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Teilnahmekosten übernommen werden:

  • Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren
  • Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Arbeitsgerät
  • Kosten der Unterkunft und Verpflegung, wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist
  • Kosten für eine Haushaltshilfe in angemessener Höhe oder unvermeidbar entstehende Kosten für eine Betreuung der Kinder
  • erforderliche Reisekosten, die aus folgenden Anlässen entstehen: An- und Abreise zum und vom Ort der Maßnahme, Fahrten zwischen Wohnung oder Unterkunft und Bildungsstätte, Familienheimfahrten (in der Regel 2 x im Monat).

Welche Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es, welche Aufgaben hat die Bundesagentur für Arbeit und welche Rechtsgrundlagen sind anzuwenden?

Die Bundesagentur für Arbeit ist ein Träger der Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Rehabilitationsträgerin). Andere Rehabilitationsträger können

  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger der Sozialhilfe sein.

Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und richtet sich u. a. nach der Ursache der Behinderung (z. B. Arbeitsunfall) und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Bundesagentur für Arbeit ist der zuständige Rehabilitationsträger für die berufliche Rehabilitation, sofern kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

Ausbildungsgeld

Teilnehmende haben Anspruch auf Ausbildungsgeld während einer rehabilitationsspezifischen Berufsausbildung.

Maßgebend für die Höhe des Ausbildungsgeldes sind

  • das Lebensalter,
  • der Familienstand,
  • die Art der Unterbringung (z. B. bei den Eltern, in einem Wohnheim oder Internat, bei dem oder der Ausbildenden, im eigenen Haushalt),
  • in bestimmten Fällen das eigene Einkommen, das Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners und der Eltern. Dabei wird das Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners und der Eltern nur angerechnet, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.

 

 

Die Prüfung

Unabhängig von der Art des Ausbildungsbetriebs (Träger oder „Echtbetrieb“) wird der Ausbildungsstand, wie bei den meisten dualen Ausbildungsberufen, vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres im Rahmen einer schriftlichen IHK-Zwischenprüfung ermittelt.

Die Ausbildung endet mit den zentral erstellten schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Die Prüfungen finden bei der Industrie- und Handelskammer Darmstadt statt.

Prüfungsbereiche Zwischenprüfung

Schriftlicher Prüfungsbereich

Arbeitsprozesse im Büro

Prüfungszeit

Aufgabenart

Bürowirtschaftliche Aufgaben bearbeiten

90 Minuten

programmiert und offen

Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökonomisch einsetzen

Grundlagen des kaufmännischen Rechnens

Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsbereiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereiche

Prüfungszeit

Aufgabenart

Bürowirtschaftliche Geschäfts- und Leistungsprozesse (30 %)

90 Minuten

schriftlich

Informationsverarbeitung (30 %)

120 Minuten

PC, 3 Aufgaben

Wirtschafts- und Sozialkunde (10 %)

60 Minuten

schriftlich

Einsatzgebiet (30 %)

20 Minuten (15 Minuten Vorbereitung)

Fallbezogenes Fachgespräch

Anmeldung

Im ersten Schritt müssen interessierte, junge Erwachsenen mit der Agentur für Arbeit (Kreisagentur/Bundesagentur für Arbeit) oder dem potentiellen Ausbildungsbetrieb klären, ob sie die Voraussetzungen für den Beruf der Fachpraktikerin bzw. des Fachpraktikers für Bürokommunikation erfüllen.

In der Regel wird die Agentur für Arbeit die Interessentinnen/Interessenten zu diesem Zweck einer Prüfung (PSU) unterziehen. Entsprechend der Ergebnisse erteilt sie ggf. den Reha-Status.

Sollten die Interessentin/der Interessent einen der Förderplätze erhalten, werden sie/er dem freien Träger bzw. dem Betrieb als neue Auszubildende bzw. neuer Auszubildender gemeldet, der sie/ihn dann an der Berufsschule anmelden muss. Diese Anmeldung sollte unbedingt vor Beginn des jeweiligen neuen Schuljahres erfolgen.

Wenn der Beginn der Berufsschule vor dem Ausbildungsbeginn im Betrieb liegt, ist mit dem Betrieb zu klären, dass am Berufsschulunterricht teilgenommen werden muss, der an der Friedrich-List-Schule grundsätzlich für alle Klassen in der 1. Schulwoche nach den Sommerferien beginnt.

Ausbildung an der Friedrich-List-Schule Darmstadt

Wir bieten den Fachpraktiker-Klassen mit ihren komplexeren, soziokulturellen und anthropogenen Situationen vielfältigere Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten im geschützten Raum.

Die Stärkung des Sozialverhaltens, der Empathie, Rücksichtnahme und die Förderung von Teamwork sind Eigenschaften, die in unserer Gesellschaft und Arbeitswelt immer wichtiger werden. Erfahrungsgemäß verfügen die meisten SuS bereits über ausgeprägte soziale Kompetenzen, daher kann die Schule die individuelle Wissensvermittlung, angepasst an das individuelle Leistungsvermögen der Einzelnen fokussieren. Die meist heterogene Altersstruktur der SuS und kooperative Lernformen machen es den Einzelnen möglich, von den Stärken anderer zu profitieren – gleichzeitig bringen sie ihre eigenen Stärken ein. Unser gemeinsamer, selbstverständlicher Umgang mit Vielfalt trägt wesentlich zur Wertebildung bei und schafft ein Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung.

  • Das Gefühl der Anerkennung und die Willkommenskultur an der FLS tragen zu einem angstfreien Klima bei.
  • Unterrichtet wird im kleinen Lehrerteam, das es ermöglicht, die verschiedenen Bedürfnisse und individuellen Fähigkeiten von allen SuS in den Mittelpunkt zu stellen. Diesem Anspruch der individuellen Förderung können wir durch eine Flexibilisierung von Unterrichtskonzepten gerecht werden. Wir ermöglichen ein individuelles Arbeiten, um letztendlich die unterschiedlichen Interessen und Begabungen zu erkennen und zu fördern.
  • Auszubildende, die der permanenten Angst ausgesetzt sind, ihre Ausbildung nicht zu schaffen oder zu versagen, können nicht gut lernen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass grundsätzlich alle Fachpraktiker-Absolventen/-innen positive Erfahrungen mit dem gemeinsamen Lernen im geschützten Raum – unabhängig vom individuellen Förderbedarf – machen. Denn über den Zeitraum von 3 Jahren lernen sie nicht nur gemeinsam, sondern auch voneinander – wachsen emotional und entwickeln im gemeinsamen Unterricht/Berufsschulleben in der Regel eine realistische Selbstwahrnehmung -, um letztendlich ihren individuellen Weg ins Berufsleben zu finden. Sie versetzen sich selbst in die Lage, bessere Chancen im Alltag und im Arbeitsleben zu erkennen und wahrzunehmen.
  • Im Allgemeinen legt die Friedrich-List-Schule neben der Vermittlung der wichtigen Inhalte für die Prüfung auch besonderen Wert auf die Unterstützung der Auszubildenden in verschiedenen Lebenssituationen. Aus diesem Grund gibt es, unabhängig vom ausbildungsgangspezifischen Lehrkräfteteam, ein Beratungsteam, das die Auszubildenden auch in schwierigen Situationen (z. B. bei Unzufriedenheit mit dem Betrieb, privaten Problemen) unterstützen kann.

Beeinträchtigungen wie

  • Asthma
  • nahezu blind
  • nahezu taub
  • Epilepsie
  • Lungenfibrose
  • Verdacht auf Leukämie
  • Neurologische Probleme mit parkinsonähnlichen Symptomen
  • Prader-Willi-Syndrom
  • Asperger-Syndrom (typische Verhaltensweisen: Inselwissen, Probleme im sozialen Umfeld,…)
  • Lernbehinderung
  • langandauerndes und umfassendes Schulleistungsversagen während der Regelbeschulung
  • Minderbegabung
  • Leistungsrückstände betragen mehr als 2 – 3 Schuljahre und/oder betreffen mehrere Unterrichtsfächer und/oder dauern über mehrere Jahre an.
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Frühchen (Verhaltensprobleme, Entwicklungsverzögerungen, Asthma, ADHS, Lernbehinderung, Fixierung auf Erwachsene, Lese-Rechtschreibschwäche, Ängste, niedrige Frustrations- und Stresstoleranz, psychisch auffällig (Wut, Aggression), Gefäßkrankheiten)
  • Rheuma
  • Multiple Sklerose
  • Morbus Scheuermann
  • Einschränkungen in Bewegungs- und Stützapparat bis hin zur nicht selbstständigen Möglichkeit die Körperhaltung zu ändern oder Nahrung selbstständig aufzunehmen
  • Spastik (Rollator oder E-Rollstuhl)
  • Lähmungen (einzelne Gliedmaßen oder halbseitig)
  • Offener Rücken (Lähmungen von Muskeln und Empfindungslosigkeit, Steh- und Gehfähigkeit durch Fehlstellung der Gelenke/des Skeletts beeinträchtigt, Blase und Enddarm von Lähmungen betroffen, rasche Ermüdung, neurologische Probleme, Teilleistungsstörungen (Rechenschwäche))
  • Psychische Erkrankungen: Phobien, Panikattacken, Angstzustände, Depressionen

führen zu Verzögerungen in der Regelschule, die für dieses Klientel nicht mehr aufzuholen waren.

Lernbegleiter, Pflege(fach)kräfte, Gebärdendolmetscher etc. gehören bei uns zum Berufsschulalltag.

Zudem gilt die Friedrich-List-Schule als beste Berufsschule des Rhein-Main-Neckar-Raums: 50 % der besten Auszubildenden waren bisher Schüler/-innen der Friedrich-List-Schule Darmstadt.

Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, an dem Projekt „Erasmus+“ teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um ein Projekt, das über die EU gefördert wird und den Auszubildenden ein vier- bis sechs-monatiges Praktikum im Ausland ermöglicht. Die Friedrich-List-Schule übernimmt die Koordination dieses Projekts für ganz Hessen. Sie haben also die Ansprechpersonen direkt vor Ort. Mehr über das Projekt können Sie hier http://fls-erasmus.com/


Ihre Ansprechpersonen an der Friedrich-List-Schule

Abteilungsleiterin: Stefanie Quasigroch

Stefanie.Quasigroch@fls-da.de

Ausbildungsbeauftragte Fachpraktiker/-innen Bürokommunikation:

Tina Höhenberger

Tina.Hoehenberger@fls-da.de

Sekretariat der Friedrich-List-Schule Darmstadt:

friedrich-list-schule@darmstadt.de

 Wir freuen uns auf Sie!